12. Legislaturperiode
Anfrage Nr. 20849 des Abgeordneten Pierre COHEN (Sozialistische Partei - Haute Garonne)
Anfrage an das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Fischerei
Veröffentlichung der Anfrage im Amtsblatt vom 30.06.2003, Seite 5054
Rubrik: Konsum
Stichworte: Verbraucherschutz bei Lebensmitteln, Fleisch von Stieren
ANFRAGE:
Der Abgeordnete Pierre COHEN weist den Minister für Landwirtschaft, Ernährung, Fischerei und ländliche Angelegenheiten auf das Lobbying für den Stierkampf und den Konsequenzen aus seiner Entwicklung in Südfrankreich hin. Abgesehen vom spektakulären und kommerziellen Aspekt dieser Art von Veranstaltungen zeigt der Stierkampf und das ihn umgebende Milieu ein anderes Bild, das weniger bekannt ist, aber die Frage nach den sanitären Risiken, die die Vermarktung von Fleisch, das von Kampfstieren stammt, aufwirft. Das Phänomen des "Rinderwahnsinns" hat die Europäische Kommission veranlasst, die Verbrennung aller verdächtigen Tiere vorzuschreiben und Schlachttechniken zu untersagen, die geeignet sind, infektiöse Materie zu verbreiten. Die tierärztlichen Dienstellen der Departements, in denen Stierkämpfe stattfinden, haben übrigens einen Vermerk des Landwirtschaftsministerium erhalten, der bestätigt, dass tuberkulöse Stiere im Stierkampf getötet wurden und dass vermutet wird, dass diese in den Konsum gelangt sind. Folglich, je mehr Stierkämpfe veranstaltet werden, desto mehr werden die Konsumenten den Risiken von Krankheiten ausgesetzt, die mühselig bei den traditionellen Tierbeständen ausgemerzt wurden. Im Hinblick auf diese Situation, die sich im Bereich der sanitären Sicherheit beunruhigend verschlimmert, fragt der Abgeordnete das Ministerium, welche Maßnahmen es zu ergreifen gedenkt, damit die geltenden Vorschriften befolgt und angewandt werden
ANTWORT:
Der Konsum von Fleisch, das von Corridastieren in Departements mit Stierkampftradition - wenn diese einen besonderen und kulturellen Aspekt annimmt - stammt, wird auf dem sanitären Gebiet die gleiche Aufmerksamkeit wie dem Fleisch, das durch Schlachten in Schlachthöfen von Tieren für Metzgereien anfällt, gewidmet. Was die Verhütung der Übertragung von Spongiforme Encephalopathie anbetrifft, wird die Zucht von Kampfstieren nicht als höheres Risiko als die Zucht von anderen Rindern angesehen; alle Tiere, älter als 24 Monate, werden, bevor sie in den Konsum gelangen, einem Schnelltest für E.S.B. unterworfen, ebenso das Material mit besonderem Risiko. Sie unterliegen einer systematischen Kontrolle seitens der tierärztlichen Dienststellen, die ebenfalls angewiesen sind, den Ablauf von Stierkämpfen zu überwachen. Ebenso wird gemäss geltendender Vorschriften jedes Tier, bei dem Verdacht auf Spongiforme Encephalopathie oder sogar auf neurologische Syndrome, die nicht eindeutig bestimmt werden können, besteht, von der Nahrungskette ausgeschlossen, indem es vernichtet wird. Was das Risiko der Übertragung von Tuberkulose anbetrifft, präzisierte der Vermerk, der im März den tierärztlichen Dienststellen übermittelt wurde, die Bedingungen, die sicherstellen sollen, dass Tiere, die aus Zuchtbetrieben stammen, die nicht als unbedenklich eingestuft werden, systematisch vom Konsum ausgeschlossen werden und dass die Einführung von spanischen Stieren strikt kontrolliert werden soll, um das Ansteckungsrisiko des französischen Tierbestandes zu vermeiden